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   BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98   

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https://dejure.org/1999,8013
BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98 (https://dejure.org/1999,8013)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.1999 - 2Z BR 171/98 (https://dejure.org/1999,8013)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 2Z BR 171/98 (https://dejure.org/1999,8013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in WEG-Verfahren gem. § 44 Abs. 1 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 44 Abs. 1, 45 Abs. 1
    Erfordernis der Unterschrift unter einem Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 740 (Ls.)
  • NZM 1999, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98
    Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, da die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 119, 216 ; Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 45 WEG Rn. 3).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98
    Die Antragsfrist ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist (BayObLG NJW-RR 1990, 210).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98
    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151 f.; 1993, 280 f.; BayObLG WuM 1992, 702; 1995, 451; 1996, 374 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.02.1985 - 20 W 403/84

    Anfechtung eines Beschlusses über die Anbringung von Wärmedämmung;

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98
    Ein Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen sollte, muß aber nicht unbedingt unterschrieben sein (OLG Frankfurt AnwBl. 1985, 327 ; KG WE 1986, 121; Staudinger/Bub BGB 12. Aufl. § 23 WEG Rn. 302; Palandt/Bassenge § 43 WEG Rn. 13).
  • BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98
    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151 f.; 1993, 280 f.; BayObLG WuM 1992, 702; 1995, 451; 1996, 374 f.).
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